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Ansicht der früheren deutschen Geschichte bis 1500 (Werk-Manuscript-Fragmente; 1837) Staatsbibliothek zu Berlin. Handschriftenabteilung Nachlaß Leopold von Ranke
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Ansicht der früheren deutschen Geschichte bis 1500 (Werk-Manuscript-Fragmente; 1837) Staatsbibliothek zu Berlin. Handschriftenabteilung ; Nachlaß Leopold von Ranke
Ranke, Leopold von (1795-1886) [Verfasser]
Berlin, 1837. - 1 Mappe mit 43Bl. Folio; beiger masch.-Pap.Umschlag ohne Zählung beigelegt; obwohl sich erhebliche Reste von Rankes eigener Seiten-Zählung („5“-„8“, „11“, „27“-„51“) erhalten haben, fallen auch hier abenteuerliche Zählungen auf, z.B. beginnt eine ältere Bleistift-Zählung das MS mit „1“ auf Bl.18 (Rankes Zählung „27“), und trägt der eigentliche MS-Beginn auf Bl.1 „Erstes Capitel“ eine ältere Bleistift-Zählung „19“ – ob der Beginn des MS etwa in die Mitte gelegt wurde, um dann vor&zurück zu zählen? So zeigt z.B. Bl.5(Rankes Zählung „5“) die Bleistiftzählung „32“, das vorletzte Bl.42 die Bleistiftzählung „30“(Rankes Zählung „51“) etc.)., Deutsch Latein Spanisch Französisch
Inhaltsangabe: Bl.1-4, Bl.1 betitelt „Erstes Kapitel“(Varianten zur Einleitung „Ansicht der früheren deutschen Geschichte“ bzw. „Idee des späteren Kaiserthumes“ von Bd.1 Ref.Gesch.), beginnend „Sehr wunderbar ist das Schicksal der höchsten Gewalt in Deutschland. Es hat wohl nie und nirgends ein Volk gegeben, das so lange Reihenfolgen mächtiger, tapferer und großgesinnter Herrscher hervorgebracht hätte, wie das deutsche (..) ihre Macht war mit ihnen verschwunden: nur in der Sage lebten noch der heilige Carl und Friedrich Rothbart. Später waren andere Fürsten aufgetreten (...) zuletzt war doch immer alles zerfallen“, endend Bl.2 „Man sah den Kaiser als den obersten Gerichtsherrn an, von dem alle Gerichtszwänge entsprießen, als den obersten Lehnsherrn, den Bestätiger aller Rechte (..) Nimm uns die Rechte des Kaisers, sagt eine Decretale, und wer kann sagen, dieses Dorf, dieses Haus ist mein“ – der Beginn bei Joachimsen Ranke-GA 6(S.492), der Schluss fast wörtlich in Ref.Gesch.Bd.1 (1839) S.34 (SW 1 S.53), zit.Lit. Bl.2 aus Freher III p.30 „electio et coronatio Maximiliani“ 1486; Bl.5-8(Rankes Zählung „5-8“), beginnend „[vermutlich: daß das Verhältnis, in welchem die Churfürsten] zu Kaiser und Reich standen, noch so wenig zu fester Bestimmung gediehen, noch so schwankend war. Von diesem wichtigsten [darüber: obersten] Verhältnis hing ohne Zweifel alles andre ab. Da ist nun das Bemerkenswertheste, daß der Kaiser nicht eigentlich als König von Deutschland betrachtet ward (..) sondern als Nachfolger der Cäsarn, der Römischen Kaiser“, gründlich umformuliert in SW 1 S.35/36 (dort auch die zit.Lit. Petrus de Andlo „De Imperio Romano“ von Bl.5) – endend Bl.8‘ über Kaiser Friedrich III „Dann begab er sich über das Tyroler Gebirg ins Reich (..) Zuweilen fuhr er mit einem Gespann Ochsen von Ort zu Ort: niemals, er fühlte es selbst, war die Hoheit des Heil. Reiches, in niedriger Gestalt umhergezogen“, wörtlich in SW 1 S.56/57; Bl.9-11, (Rankes Zählung Bl.9 „11“) beginnend (durchgestrichen) „Fürsten und Herrn zur Seite hatten dann die Städte sich zu selbständigen Verfassungen entwickelt und diese ihre Freiheit in oft wiederholten blutigen Fehden behauptet“ (ähnlich SW 1 S.44), endend mit dem Landfrieden Bl.11‘ „So ward er dann in dem folgenden Jahre wirklich verkündigt: 1467, 18 Aug. zu Neustadt: In der That die Grundlage aller spätern Landfriedensconstitution, obwohl er freilich nicht sogleich in Geltung kommen konnte.“ (vgl. SW 1 S.48), zit.Lit. Bl.11‘ Datt p.198, König von Königsthal II p.9, Müller Vorstellung IV. Cap.41 (vgl. SW 1 S.48, dort der vollständige Hinweis auf Müllers Verwechslung von Milbenstadt und Wiener Neustadt, wovon sich Bl.17‘ nurmehr Reste finden); Bl.12-15, betitelt „Erstes Capitel. Reichsverwaltung Maximilians I.“(Varianten zu Buch 1 Cap.1 „Versuche dem Reich eine bessere Verfassung zu geben“, SW 1 S.57f.), beginnend „Während des Mittelalters hatten die abendländischen Nationen die Idee ihrer Einheit (..) Es hat aber alles seine Zeit. Die Ideen (..) neigen sich, nachdem sie eine Zeit lang geherrscht haben, wieder dem Untergange zu (..) Das Ende des Vierzehnten, der Anfang des Fünfzehnten Jahrhunderts können wir als die Epoche betrachten, in welcher die Gedanken des Mittelalters in ihrer (..) Wirksamkeit verfielen“, sowie Bl.13‘ „Unter diesen Umständen ließ sich die Einheit der Christenheit (..) niemals wieder erneuern“ (umformuliert in SW 1 S.53f.), endend Bl.14 (die Lage im Reich war so prekär, daß) „das übrige Europa (..) doch über den Zustand des deutschen Reiches erstaunte: Verloren war, wer sich nicht in den Bergschlössern oder hinter festen Mauern der Städte zu sichern vermochte“ (vgl. allg. S.56/57 - die Passagen „Während des Mittelalters“, „Es hat aber alles seine Zeit“, „Das Endes des Vierzehnten“ sowie „Einheit der Christenheit“ teil-ediert bei Joachimsen Ranke-GA Bd.6 S.492/493); Bl.16-17 (Titel-Bl. verloren - Varianten zum Wormser Reichstag 1495, Buch 1 Cap.2, SW 1 S.69f.), beginnend „mit großer Entschiedenheit treten, wie wir sehen, die beiden Richtungen, von denen wir die eine die königliche die andre die ständische nennen können einander gegenüber“, endend Bl.16‘ mit den (durchgestrichenen) Worten zum Verfassungs-Entwurf der Stände „Mit einem Wort: aus dieser Entzweyung sah man, daß Maxilimilan ein großes Mißfallen an dem Entwurf hatte und nicht darauf eingehen wollte: - man gab ihn dabei nicht völlig auf (..): aber für den Augenblick stand man ab ihn durchzusetzen“, zit.Lit. Datt p.830/838/844 „Handlungen und Abschied des königl. Tags zu Worms“, vgl. SW 1 S.73/75; Bl.18-25(Rankes Zählung „27-[34]“, betitelt „Drittes Capitel. Reichstag zu Lindau [durchgestrichen: 7 Sptr 1496]“ (Varianten zu Buch 1 Cap.3, SW 1 S.78f.), beginnend „Man würde Unrecht thun, wenn man Beschlüße dieser Art für etwas andres, als Entwürfe, als Absichten halten wollte. Es sind Ideen, die in einer Versammlung durchgegangen sind, die Majorität davon getragen haben, allein von ihrer Ausführung ist man noch unendlich weit entfernt“ (vgl. SW 1 S.78), Bl.19 Hinweis „In dem Frankfurter Archiv finden sich ein paar Schreiben (..) worin sich die Fürsten Wohnung bestellen“(vgl. SW 1 S.81 Herbergs-Gesuche), dann Bl.22‘/24 ausgiebig aus dem Protocoll des Lindauer Reichstags von Erasmus Brandenburg des Geh.Staatsarchivs zu Berlin (vgl. SW 1 S.82/84), endend Bl.25‘ Kaiser Maximilian „hatte die deutschen Angelegenheiten vernachlässigt, indem er seinen europäischen Planen nachhing: darüber war ihm geschehen, daß er diese nicht erreichte, und in jenen seine Beihülfe wenig vermißt ward. Er beschäftigte sich damit, seine Erblande zu ordnen; und indeß die beiden andern Entwicklungen im Auge zu behalten“ (vgl. SW 1 S.85; das Bl.25‘ folgende Zitat aus „Zurita Anales c.39. f.108“ nicht übernommen); Bl.22‘/23 zu Berthold von Mainz; Bl.25 Rankes gestrichenes Resumee zum Lindauer Reichstag 1496/97 teil-ediert bei Joachimsen Ranke-GA Bd.6 S.407/408), zit.Lit. Bl.18/18‘ Müller p.459/688(SW 1 S.79), Bl.19/21 Harpprecht II 216/259 (SW 1 S.80), Bl.20/25‘ Zurita p.98/108, Bl.20‘ Fugger und Müller II p.12 „Ausschreiben Maximilians I“ auf den Lindauer Reichstag, Bl.23 Diplomatische Geschichte Henneberg p.377 zum Churfürsten Berthold von Mainz sowie Serarius p.799(SW 1 S.81), Bodmann Alterthümer (SW 1 S.134), Zurita Bl.25‘; Bl.26-35(Rankes Zählung „35-43“), betitelt „Viertes Capitel. Reichstag zu Worms und Freiburg 1497 u 1498“(Varianten zu Buch 1 Cap.4 S.85f.), beginnend „Alle die Einrichtungen, nach denen man in den frühern Jahren gestrebt, die man zu Worms [1495] endlich beschlossen, waren im Begriff gewesen, von allem Anfang sogleich zu verfallen“, endend Bl.34/34‘ mit einem Resumee zum Freiburger Reichstag „Die Hauptsache bleibt jedoch, daß man die in Worms beschlossenen Ordnungen festhielt (..) Auch der König, der wenigstens Geld empfangen (..) war im Allgemeinen zufriedengestellt. So vernünftig und glücklich hatte der Churfürst Berthold die Unterhandlungen geleitet (..). Wohin hätte nicht die Entwickelung dieser Anfänge, in Ruhe und Gemeinschaft führen müssen!“ – Rankes wörtliche Übernahmen von Bl.26-35 sind so zahlreich, daß unklar ist, warum diese Bl. zurückgelegt wurden, vgl. u.a. zu Bl.26/26‘ gemeinem Pfennig, Cammergericht und Schweizer Widerstände SW 1 S.86, zu Bl.29/29‘ betr. die Reichstags-Ankunft des Kaisers und den Vertrag des Kaisersohnes mit Frankreich vgl. SW 1 S.85/86, folgend Bl.30/30‘ u.a. zu den „Aufwallungen“ des Kaisers und dem Umgang des Reichstags damit „So sind nun wohl König und Stände aufs neue bei einander, aber diese Vereinigung entwickelt auch sogleich die ganze Sonderbarkeit ihrer Natur. Der König lebt nur in den Interessen seines Hauses, der Anschauung der großen europäischen Verhältnisse; er ist ehrgeizig, kriegslustig, geldbedürftig. Die Versammlung hat nur die inneren Angelegenheiten im Auge, sie ist bedächtig, friedfertig, sparsam Die Versammlung ist nun wohl dadurch im Vortheil, daß sie das Geld zu bewilligen hat“ vgl. SW 1 S.86/87/90, folgend Bl.31‘/34‘ zu Berthold von Henneberg, Churfürst und Erzbischof von Mainz vgl. SW 1 S.88, zum Landfrieden Bl.33/33‘ vgl. SW 1 S.87f.; ausserdem die zit.Lit. Bl.28 Anshelm Berner Chronik II p.239, Bl.29‘ Traite entre Louis XII Roi de France et Philippe Archiduc (2.August 1498) aus Dumont III.II p.396f.; Bl.36-43, (Rankes Zählung „44-51[42] “), betitelt „Fünftes Capitel [durchgestrichen „Errichtung eines Reichsregimentes] Verluste des Reiches [durchgestrichen: 1499]1498-1500“ (Varianten zu Buch 1 Cap.5 „Kriegsereignissse“, SW 1 S.90f.), beginnend mit Verweis auf Zurita Libro III c.26 „Es ist recht merkwürdig, wie das Verhältnis des Königs und der Fürsten in diesem Augenblick den Ausländern erschien“, folgend vor allem zum Schwabenkrieg bzw. Schweizer Irrungen und zumal zu Maximilians kriegerischen Auseinandersetzungen mit Frankreich, endend Bl.43 mit dem italienischen Feldzug Ludwig XII bzw. Verlust von Mailand und Verrath von Novara durch eidgenössische Söldner April 1500: „Wider den ausgesprochenen Wunsch und Willen des Reiches war das einzige Land in Italien, das die Oberhoheit desselben anerkannte (..) in die Hände eines gefährlich unaufhörlich drohenden Feindes übergangen“ (umseitig Bl.43‘ eingeklammerte Notizen zu Herzog Albrecht von Sachsens Ansprüchen auf Friesland, vgl. allg. SW 1 S.103) – auch die Beschreibung der Schweizer Irrungen kürzt Ranke für den Druck erheblich, formuliert überhaupt prägnanter: Z.B. gleich eingangs Bl.36 die Bemerkung „Es mag wohl Kriegshandlungen geben, welche die Ausbildung eines Reiches selber fördern (..) ganz eine andere Frage war es, ob die innere deutsche Verfassung (..) eine Kriegshandlung aushalten (..) konnte“ findet sich kantisch pointiert in Ref. Gesch.Bd.1(1839 S.136; vgl. SW 1 S.90/91): „Es mag Verfassungen geben, welche durch Kriegsbewegungen gefördert werden, niemals aber werden das solche seyn, die ein starkes föderatives Element in sich schließen (..) für Deutschland war nichts nothwendiger als Friede“, zit.Lit. 2 Anmerkungen aus dem „handschriftlichen Fugger“ Bl.36 (wörtlich in SW 1 S.91) und Bl.41, sowie Anshelm Berner Chronik II auf Bl.37‘ und Bl.40.Literaturhinweise: Marquard Freher: Rerum Germanicarum Scriptores, Bd.3, Straßburg 1717 (Syr.Bibl.Ra 943 F86F);, Petro de Andlo: De Imperio Romano, Straßburg 1603(Kön.Bibl. Berlin Gv 16730);, Johann P. Datt: Volumen rerum germanicarum novum, 1698, Ulm (Kön.Bibl.Berlin Bibl.Diez fol.631A);, Gustav G. König von Königsthal: Nachlese in den Reichsgeschichten, Frankfurt 1759 (Ra 943.028 K78);, Johannes Joachim Müller: Des Heil. römischen Reichs, teutscher Nation, Reichs Tags Theatrum, Jena 1713 (Ra 943.028 M94 F);, Ferdinand Christoph Harpprecht: Staatsarchiv des Kayserl. und H.Röm. Reichs Cammergerichts, 2.Teil, Ulm 1758 (Ra 349.43 H29);, Jeronymo Zurita: Historia del Rey Don Hernando, Zaragosa 1580 (Kön.Bibl.Berlin 2“Qr5123-1&2);, Johann A. Schultes: Diplomatische Geschichte des Gräflichen Hauses Henneberg, Leipzig 1788 (Ra 929.73 H51);, Nicolaus Serarius: Res Moguntiacae, Mainz 1604 (Kön.Bibl.Berlin RLS Xa 351: D178-D183);, Franz J.Bodmann: Rheingauische Alterthümer, Mainz 1819 (Ra 943.42 B66);, Valerius Anshelm: Berner Chronik von Anfang bis 1526, 6Bd., Berlin 1825-33 (Stierling/Wyss; Ra 949.4 A61);, Dumont: Corps universel diplomatique, 8Bd., Amsterdam 1726-31, Bd.III/2 S.396f.
Editionshinweise: Ranke: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation, Bd.1 Berlin 1839; SW 1(1867, 4.Auflage);, Ranke: Zur Deutschen Geschichte. Vom Religionsfrieden bis zum dreissigjährigen Krieg, Leipzig 1868 (SW 7);, Ranke: Deutsche Geschichte im Zeitalter der Reformation, Bd.6(Analecten), München 1926 - (=Gesamtausgabe der Deutschen Akademie (GA): Leopold von Ranke's Werke, Hg. Paul Joachimsen): S.491f. Edition weniger Auszüge von Bl.1-15‘ unseres MS in Joachimsens Einleitung zu Margarethe Münnichs Text-Vergleich der Ausgaben der „Deutschen Geschichte im Zeitalter der Reformation“ 1839-1873; S.407/408 fügt Joachimsen 2 weitere Text-Partikel von Bl.22‘/25 bei).
Bemerkung: Bemerkung zur Datierung: Joachimsen datiert auf 1838 – da Ranke wie gezeigt am „Frankfurter MS“ wohl bis spätestens Sommer 1837 arbeitete, dürften auch die vorliegenden Fragmente im Jahr 1837 fertig gestellt worden sein, vielleicht schon zu Anfang des Jahres 1837: Umfänglich aus reichshistorischer Literatur gearbeitet, zeigt dies MS noch aufallend wenig direkte Verweise auf Reichstags-Acten (z.B. Bl.19 (&27‘) „In dem Frankfurter Archiv finden sich ein paar Schreiben“, vgl. SW 1 S.81), und noch weniger auf Quellen aus dem Berliner Staatsarchiv, hier fallen einzig das gegen Ende des MS Bl.22‘(&24) zitierte „Protocoll des Erasmus Brandenburg“ auf (zum Reichstag zu Lindau 1496, vgl. SW 1 S.82); vgl. NB S.230 Rankes Hinweis vom 11.Nov.1836, daß ihm das Berliner Archiv geöffnet werden solle, bzw. die Vorrede zur Ref.Gesch. Bd.1 "Anfang 1837 erhielt ich die Erlaubnis"). Nicht unwahrscheinlich, daß Ranke dies MS noch 1836 als Artikel zur Hist-pol.Ztschr. begonnen, sozusagen zur Fortsetzung der "Zeiten Ferdinands" zurück zum ausgehenden Mittelalter, jedenfalls die Ausrichtung dieser Schrift ist durchaus vergleichbar mit den "Zeiten Ferdinands" - es ist eine Untersuchung wert, ob der Anfang von Bd.1 Ref.Gesch. etwa aus dem Ende der Hist.-pol. Zeitschrift hervorgegangen ist. Chamois-farbenes Bütten (21,4x35,4cm; WZ Medaillon mit Herrscherprofil (F.W.III), R&C; zu Teilen war das Folio-MS zur Hälfte gefaltet, mit Bl.10/10‘ als Umschlag – entsprechend angeschmutzt ist Bl.10‘; das MS besteht aus Doppel-Bögen und herausgetrennten EinzelBl., zeigt durchgehend Knickspuren. Kleinere Einrisse Bl.1/4/6/7/9/10/16/17/24/36/39 und Ausrisse Bl.16&17, zudem ist Bl.16 kleiner geschnitten(21,4x32) durch Abtrennen wohl einer Fußnote, Bl.36 wurde zur Korrektur des bereits Geschriebenen ein Battstück aufgeklebt, hier&da finden sich kleinere Flecken und Tinten-Flecken Bl.8/9/15‘/27/30/33‘/35‘); der beige Masch.Pap.-Umschlag (16,5x21) mit dem Papierstreifen „Fasc 11 L.4.“ aus der Katalogisierung unter Joachimsen ist ohne Zählung beigelegt, u.a. von Joachimsen mit schwarzer Tinte betitelt „Stoffgebiet der Reformationsgeschichte(..)“, mit Bleistift „Vorarbeit Rs über die Reichstage unter Maximilian I.“
Ausreifungsgrad: Werk-MS, Fragmente
Objekteigenschaften: HandschriftPfad: Nachlaß Leopold von Ranke / Segment III: Deutsche Geschichten / Deutsches Reich
DE-611-HS-4026561, http://kalliope-verbund.info/DE-611-HS-4026561
Erfassung: 17. Oktober 2022 ; Modifikation: 7. November 2022 ; Synchronisierungsdatum: 2025-09-19T15:38:36+01:00