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Beantwortung einer Pastoralkonferenzfrage aus dem Kirchenrecht: "Ein Jüngling verehlicht sich mit einem sonst in gutem Rufe stehenden Mädchen, und fragt sie vor der wirklichen Verehelichung ernstlich, ob sie nicht von einem benachbarten Bauernsohn geschwängert sey [...]. Der getäuschte Jüngling verlangt also vom Bischof eine Ehescheidung vom Bande [...]. a. Ob die Ehe wirklich ungültig gewessen sey, und b. Ob, und aus welchen Rechten von dem Bischof die Trennung ausgesprochen werden könneStadtarchiv KonstanzKorrespondenz Ignaz Heinrich von WessenbergSignatur: O 1778

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Beantwortung einer Pastoralkonferenzfrage aus dem Kirchenrecht: "Ein Jüngling verehlicht sich mit einem sonst in gutem Rufe stehenden Mädchen, und fragt sie vor der wirklichen Verehelichung ernstlich, ob sie nicht von einem benachbarten Bauernsohn geschwängert sey [...]. Der getäuschte Jüngling verlangt also vom Bischof eine Ehescheidung vom Bande [...]. a. Ob die Ehe wirklich ungültig gewessen sey, und b. Ob, und aus welchen Rechten von dem Bischof die Trennung ausgesprochen werden könneStadtarchiv Konstanz ; Korrespondenz Ignaz Heinrich von Wessenberg

Signatur: O 1778


Oswald, Bernhard (1760-) [Verfasser]

Nasgenstadt, 01.05.1815. - 3 S., Deutsch. - Verschiedenes, Abhandlung

Verfügbar, am Standort.

Objekteigenschaften: Handschrift

Pfad: Korrespondenz Ignaz Heinrich von Wessenberg / N-Q

DE-611-HS-2857379, http://kalliope-verbund.info/DE-611-HS-2857379

Erfassung: 25. Juni 2015 ; Modifikation: 25. Juni 2015 ; Synchronisierungsdatum: 2025-09-19T12:21:36+01:00